Und übrigens: Manche Vermieter glauben, dass sie einen Wohnungsschlüssel der vermieteten Wohnung behalten dürfen. Das ist jedoch unzulässig. Dem Mieter sind bei Einzug sämtliche Wohnungsschlüssel auszuhändigen. Der Mieter ist auch berechtigt, diese Wohnungsschlüssel zu vervielfältigen.