Der Kläger wurde bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt, als er bei grüner Lichtzeichenanlage eine Kreuzung überquerte und ein PKW Fahrer bei Rotlicht über die Ampel und in die Kreuzung fuhr, und dabei mit dem Motarradfahrer kollidierte. Insgesamt verbrachte der Kläger 147 Tage im stationären Aufenthalt, davon 54 Tage in einer Reha-Klinik. An 694 war der Kläger arbeitsunfähig. Das Landgericht veruteilte die Beklagten zu 110.000 € Schmerzensgeld, der Kläger wollte mit der Berufung 150.000 € Schmerzensgeld erreichen.
Da insgesamt nicht verkannt werden kann, dass sich das Leben des Klägers grundlegend verändert habe, erscheine dem Senat der Gesamtbetrag von 110.000 € noch im Rahmen der Vergleichsrechtsprechung zu liegen. Andererseits sei aber auch keine weitere Erhöhung angezeigt. So habe der Kläger zwar nach wie vor an den Unfallfolgen zu leiden, allerdings sei er kein Pflegefall und nicht ständig auf die Hilfe anderer angewiesen. Bei seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit konnte er wieder vollschichtig eingegliedert werden, wenn nunmehr auch endgültig „nur“ als Produktionsleiter.
Das Urteil zeigt, dass es ini Deutschland nicht einfach ist derart hohe Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen, wenngleich in anderen Ländern wesentlich höhere Schmerzensgelder gezahlt werden.